Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Wachgebiet Bruchertalsperre

Die Brucher Talsperre gehört zur Gemeinde Marienheide (Oberbergischer Kreis) in Nordrhein-Westfalen und dient neben der Hochwasserregulierung der Niedrigwasseraufhöhung und der Naherholung; Campingplätze sind vorhanden. Betreiber der Talsperre ist der Wupperverband. Das gestaute Gewässer ist der Brucherbach. Auf dem Stausee kann man aktive Erholung betreiben wie Kajak, Kanu, Segelboot, Padelboot fahren, Surfen ist jedoch nicht gestattet. Für das Schwimmen gibt es ausgewiesene Badezonen.
Die Brucher Talsperre ist am besten über die B 237 von Remscheid, die B 256 von der A 4 über Gummersbach oder von der A 45 über die Autobahnausfahrt Meinerzhagen zu erreichen.

Der Wupperverband begrüßt gerne Erholungssuchende an seinen Talsperren und Gewässern. Wir bitten Sie, im Rahmen Ihrer Freizeitnutzung auf die Tier- und Pflanzenwelt sowie Belange des Gewässerschutzes Rücksicht zu nehmen.

Große Teile der Uferbereiche von der Brucher-Talsperre sind Landschaftsschutzgebiet. Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, um die Funktion des Naturhaushaltes zu erhalten oder wiederherzustellen, wegen Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes, wegen besonderer kulturhistorischer Bedeutung oder wegen besonderer Bedeutung einer Landschaft für die Erholung.

Um das Umfeld der Talsperren zu erhalten, bitten wir alle Gäste, sorgsam mit der Natur umzugehen und beispielsweise keinen Müll zu hinterlassen. Zelten ist nur an den speziell dafür ausgewiesenen Campingplätzen gestattet. Wilde Lagerfeuer sind aufgrund der Waldbrandgefahr untersagt. Eine weitere Vorsichtsmaßnahme zur Verhinderung von Waldbränden ist das Grillverbot.

Auch bitten wir Sie, die Hinweise des Betriebspersonals sowie Hinweisschilder zu beachten, um den Betriebsablauf zu gewährleisten.

Die Brucher-Talsperre bei Marienheide nahm 1913 ihren Betrieb zur Brauchwasserspeicherung und zum Hochwasserschutz für das obere Wuppergebiet auf. Zwischen 1990 und 1993 wurde die seinerzeit von von Professor Otto Intze geplante Gewichtstaumauer saniert, so dass die Standsicherheit des Bauwerks für weitere 80 bis 100 Jahre gewährleistet ist.

 51° 4′ 52″ N,

 7° 33′ 27″ O

 Bauzeit:1912 - 1913
 Höhe über Gründungssohle:25 m
 Sohlenbreite:17 m
 Bauwerksvolumen:28.000 m³
 Kronenlänge:200 m
 Kronenbreite:4,50 m

Daten Stausee
 Stauziel:369,77 m. ü. NN
 Wasseroberfläche bei Vollstau:47,4 ha
 Stauhöhe:20 m
 Fassungsvermögen / Stauinhalt:3,37 Mio m³
 Bemessungshochwasser:14,5 m³ pro Sekunde

Badezonen Bruchertalsperre

Es gibt an der Bruchertalsperre nun 4 Badezonen, welche zum schwimmen vom Wupperverband eingerichtet wurden.

Badestelle 1: Segelclub
Badestelle 2: DLRG-Haus
Badestelle 3: Staumauer
Badestelle 4: Campingplatz

Bade- und Benutzungsregelungen für die Badestellen an der Brucher-Talsperre

Diese Regeln dienen der Sicherheit, Ordnung und Hygiene im Bereich der Badestellen. Die Besucher sollen Erholung und Entspannung finden. Die Einhaltung dieser Bestimmungen liegt im eigenen Interesse der Gäste. Mit dem Betreten der Badestellen verpflichten sich die Besucher, diese Bade- und Benutzungsregelungen zu beachten:

 

  • Der Besuch der Badestellen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Benutzer hat sich in eigener Verantwortung über die Land- und Wasserverhältnisse zu informieren. Der Wupperverband als Betreiber der Badestelle haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die sich aus deren Benutzung ergeben. Die haftungsrechtlichen Bestimmungen der Verkehrssicherung bleiben unberührt. Für den Verlust und die Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld und Wertsachen wird jede Haftung abgelehnt. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
  • Die Landflächen sind für die ruhige Erholung vorgesehen; eine sportliche Betätigung ist nur im üblichen Rahmen der Familienspiele gestattet.
  • Für das Baden ist ein Teil der Wasserfläche abgegrenzt. Ein Überschwimmen der Abgrenzung ist mit Gefahr (z.B. durch Bootsverkehr) verbunden.
  • An allen Badestellen kann es zu einem Pflanzenwachstum kommen. Hier ist eine besondere Aufmerksamkeit erforderlich!
  • Die Einrichtungen der Badestellen, das Wasser und die Grünanlagen sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet den Verursacher oder Verantwortlichen zum Schadensersatz.
  • Die Besucher sind gehalten, auf Ordnung, Sicherheit und Hygiene zu achten. Sie haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
  • Fahrzeuge (einschl. Zweiräder) sind nur auf den dafür vorgesehenen Park- bzw. Stellflächen abzustellen.
  • Ruhestörender Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden.
  • Für die Müllentsorgung sind ausschließlich die aufgestellten Abfallbehälter zu benutzen.
  • An allen Badestellen ist das Mitführen von Hunden nicht gestattet.
  • Das Campen und Zelten ist im Bereich der Badestellen nicht gestattet.
  • Es dürfen keine offenen Feuerstellen angelegt oder betrieben werden.
  • Der Einsatz von Modell-Booten, -Flugzeugen, und -Autos ist im Bereich der Badestellen nicht erlaubt.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.